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   OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12   

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https://dejure.org/2012,35078
OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12 (https://dejure.org/2012,35078)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2012 - 16 U 53/12 (https://dejure.org/2012,35078)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2012 - 16 U 53/12 (https://dejure.org/2012,35078)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 96 ZPO; § 485 ZPO; § 494a ZPO; § 637 Abs. 3 BGB
    Anforderungen an die Erledigung der Widerklage eines Bauherrn wegen der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens durch Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erledigung der Widerklage eines Bauherrn wegen der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens durch Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 96; ZPO § 485; ZPO § 494a; BGB § 637 Abs. 3
    Erledigung der Widerklage des Bauherrn wegen der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens durch Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen des Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Aufrechnung in der Berufungsinstanz: Widerklage erledigt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauauftragnehmer kann bei Übergang des Auftraggebers zu Schadensersatz gezahlten Mängelbeseitigungsvorschuss zurückverlangen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufrechnung in der Berufungsinstanz: Widerklage erledigt? (IBR 2013, 1244)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Kostenvorschuss: AG kann auch zweitinstanzlich mit Schadensersatz aufrechnen! (IBR 2013, 1245)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 475
  • NZBau 2012, 6
  • NZBau 2013, 107
  • BauR 2013, 279
  • BauR 2013, 503
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.07.1988 - VII ZR 320/87

    Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegen Ansprüche auf Rückgewähr von

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
    Dieser Grundsatz der schadensrechtlichen Dispositionsfreiheit zieht zwangsläufig die Verpflichtung zur Rückzahlung des Vorschusses nach sich, soweit der Anspruch nicht durch Aufrechnung (vgl. BGH NJW 1988, 2728) oder Verrechnung (vgl. BGH BauR 1989, 201, juris Rn. 15) mit tatsächlich bestehenden Schadensersatzansprüchen erlischt.

    Mit der Geltendmachung und Erfüllung des Vorschussanspruchs ist der Auftraggeber nicht gebunden und auf diesen Anspruch beschränkt; er kann vielmehr zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs übergehen, soweit dessen Voraussetzungen weiterhin gegeben sind (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 2134; BGH NJW 1988, 2728; BGH NJW 2010, 1192).

    Soweit nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1988, 2728) der Übergang zum Schadensersatzanspruch dahingehend einschränkt ist, dass dies nur vor bestimmungsgemäßer Verwendung des Vorschusses möglich sei, wirkt sich dies für die hier zu treffende Entscheidung nicht aus.

  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
    Denn der Auftraggeber ist - anders als bei der Vorschusszahlung - in der Verwendung der Schadenssumme frei und insbesondere nicht verpflichtet, sie zur Beseitigung des Schadens zu verwenden (vgl. nur BGH BauR 2003, 1211, juris Rn. 17).

    Diese Kosten kann der Beklagte als fiktive Schadenspositionen ersetzt verlangen (vgl. nur BGH BauR 2003, 1211; OLG Celle, IBR 2002, 405).

  • BGH, 25.08.2005 - VII ZB 35/04

    Zulässigkeit eines Kostenantrags im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
    Wird das selbstständige Beweisverfahren jedoch Gegenstand des Hauptsacheverfahrens, ist über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Hauptprozess mitzuentscheiden (BGH NJW-RR 2005, 1688; BGH BauR 2003, 1255).

    Diese kostenrechtliche Folge tritt nicht nur dann ein, wenn der Antragsteller des Beweisverfahrens seine Gewährleistungsansprüche aktiv einklagt, sondern auch dann, wenn er mit ihnen die Aufrechnung erklärt (BGH, NJW-RR 2005, 1688 - entgegen OLG Dresden a. a. O. - OLG Celle, OLGR 2004, 167).

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses auf die

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber seinen Willen aufgegeben hat, den Vorschuss für die Beseitigung der Mängel zu verwenden (BGH BauR 1984, 406; BGH BauR 2010, 614).

    Mit der Geltendmachung und Erfüllung des Vorschussanspruchs ist der Auftraggeber nicht gebunden und auf diesen Anspruch beschränkt; er kann vielmehr zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs übergehen, soweit dessen Voraussetzungen weiterhin gegeben sind (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 2134; BGH NJW 1988, 2728; BGH NJW 2010, 1192).

  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 153/08

    Kosten der Beweissicherung: Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
    (1) Grundsätzlich können die dem Antragsteller eines selbstständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten als zurechenbare Mangelfolgeschäden isolierter Gegenstand eines materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs sein, mit dem der Antragsteller gegenüber dem Antragsgegner aufrechnen oder sie zum Gegenstand einer Widerklage machen kann (vgl. nur OLG Dresden, NJW-RR 2003, 305; BGH NJW-RR 2010, 674).

    Dabei wird dem kostenrechtlichen Erstattungsanspruch nach §§ 91 ff. ZPO Vorrang vor dem materiellrechtlichen Anspruch eingeräumt, nicht zuletzt zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen zur Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens (grundlegend BGH NJW-RR 2010, 674, juris Rn. 13; vgl. auch OLG Celle, a. a. O.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1108).

  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 167/83

    Voraussetzungen eines Vorschußanspruchs; Sicherungszweck der

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber seinen Willen aufgegeben hat, den Vorschuss für die Beseitigung der Mängel zu verwenden (BGH BauR 1984, 406; BGH BauR 2010, 614).
  • BGH, 22.05.2003 - VII ZB 30/02

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Kosten des selbständigen

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
    Wird das selbstständige Beweisverfahren jedoch Gegenstand des Hauptsacheverfahrens, ist über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Hauptprozess mitzuentscheiden (BGH NJW-RR 2005, 1688; BGH BauR 2003, 1255).
  • OLG Celle, 11.06.2002 - 16 U 218/01

    Ersatz der fiktiven Magelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
    Diese Kosten kann der Beklagte als fiktive Schadenspositionen ersetzt verlangen (vgl. nur BGH BauR 2003, 1211; OLG Celle, IBR 2002, 405).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1995 - 22 U 139/94

    Eigenleistungen des Bauherrn; Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
    Dabei wird dem kostenrechtlichen Erstattungsanspruch nach §§ 91 ff. ZPO Vorrang vor dem materiellrechtlichen Anspruch eingeräumt, nicht zuletzt zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen zur Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens (grundlegend BGH NJW-RR 2010, 674, juris Rn. 13; vgl. auch OLG Celle, a. a. O.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1108).
  • OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02

    Aufrechnung; kostenselbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
    (1) Grundsätzlich können die dem Antragsteller eines selbstständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten als zurechenbare Mangelfolgeschäden isolierter Gegenstand eines materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs sein, mit dem der Antragsteller gegenüber dem Antragsgegner aufrechnen oder sie zum Gegenstand einer Widerklage machen kann (vgl. nur OLG Dresden, NJW-RR 2003, 305; BGH NJW-RR 2010, 674).
  • BGH, 24.11.1988 - VII ZR 112/88

    Zweckentsprechende Verwendung eines Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten

  • OLG Celle, 18.09.2003 - 11 U 11/03

    Werklieferungsvertrag über ein maßgefertigtes Schrankwandsystem; Planungsfehler

  • BGH, 10.10.2017 - VI ZR 520/16

    Selbständiges Beweisverfahren: Geltendmachung der Kosten im Wege der

    Insofern kann nichts anderes gelten, als wenn der Antragsteller gegenüber dem Antragsgegner mit seinem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch aufrechnet (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 153/08, aaO Rn. 14) oder diesen Anspruch zum Gegenstand einer Widerklage macht (vgl. hierzu OLG Celle, Urteil vom 9. November 2012 - 16 U 53/12, NJW 2013, 475, 476).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2020 - 4 U 11/14

    Fertighaushersteller muss zum Schallschutzniveau beraten!

    Der Vorschussanspruch ist an das Recht zur Selbstvornahme gemäß § 637 Abs. 1 BGB gekoppelt, so dass der Besteller den Vorschuss nur verlangen kann, wenn er die Absicht hat, die vorhandenen Mängel tatsächlich im Wege der Selbstvornahme zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen (vgl. BGHZ 183, 366 , juris Rdn. 13; OLG Celle, NJW 2013, 475 ; MünchKomm( BGB )-Busche, aaO., § 637 BGB , Rdn. 20).

    Da es sich bei den Ansprüchen auf Kostenvorschusszahlung gemäß § 637 Abs. 3 BGB wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen beider Ansprüche auch dann, wenn sie korrespondieren und betragsmäßig auf das gleiche Ziel gerichtet sind, nicht um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt, ist ein Übergang von dem einen auf das andere Klageziel erforderlich, der jedoch in der Regel sachdienlich ist (vgl. OLG Celle, NJW 2013, 475 ; OLG Köln, BauR 1996, 548 (549 f); MünchKomm( BGB )-Busche, aaO., § 637 BGB , Rdn. 25).

  • OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 6 U 60/18

    Vorschuss muss zeitnah abgerechnet werden!

    Soweit der Kläger der Auffassung ist, er könne auch nach ursprünglicher Geltendmachung eines Vorschussanspruches jederzeit auf einen Schadensersatzanspruch zurückkommen, ist das materiell-rechtlich zwar richtig und auch prozessual in einem laufenden Verfahren möglich (vgl. OLG Celle, NJW 2013, 475).
  • LG Limburg, 14.06.2021 - 2 OH 15/18
    All dies stünde einem Antrag nach § 494a Abs. 1 entgegen (vgl. BeckOK ZPO/Kratz, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 494a Rn. 2-2.1 m. w. N.; BGH NJW-RR 2005, 1688; OLG Celle BeckRS 2012, 23191; OLG Braunschweig BauR 2001, 990; OLG Köln NJW-RR 2000, 361; OLG Hamm OLGR 1997, 299).
  • AG Bad Kreuznach, 09.10.2013 - 23 C 48/09

    Kosten des Beweissicherungsverfahrens: Wann ist prozessuale Kostenerstattung

    Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens können als zurechenbare Mangelfolgeschäden isolierter Gegenstand eines materiell rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs sein (vgl. OLG Celle, NJW 2013, 475).
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